Fördergeldservice zur Heizungsmodernisierung

Der Staat bezuschusst die Heizungsmodernisierung mit 30 % bis 70 % der förderfähigen Kosten.

Unterstützung beim Förderantrag zur Heizungsmodernisierung bekommen private Modernisierer im Fördergeldservice. Die KfW sieht vor, dass Antragsteller den BEG-Zuschuss eigenständig beantragen. Der Förderservice Heizungsmodernisierung ist ein Angebot an Eigentümer von Wohngebäuden die eine Heizungsmodernisierung im Haus planen. Energieeffizienz-Experten erstellen die notwendigen Bestätigungen sowohl zum Förderantrag als auch nach Durchführung zum Abruf der Fördergelder. Die Bestätigungen sind zusammen mit dem vorliegenden Liefer-/ Leistungsvertrag Voraussetzungen dafür, die staatliche BEG-Heizungsförderung eigenständig im KfW-Portal zu beantragen und abzurufen.

 

Fördergeldservice zur Heizungsmodernisierung

 

Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 %. Diese kann von allen Antragstellern und für alle förderfähigen Heizungen beantragt werden. Darüber hinaus können verschiedenen Boni beantragt werden, abhängig von der Altheizung, der neuen Heizungsanlage, des Gebäudes und des Antragstellers sowie deren Einkommen. Soweit die Voraussetzungen für die einzelnen Bonusförderungen erfüllt werden, können mehrere Boni gleichzeitig genutzt werden. Die Heizungsförderung ist allerdings auf maximal 70 % gegrenzt.

Zuschuss und Ergänzungskredit können gleichzeitig genutzt werden

Für Antragsteller, die eine Zuschuss-Zusage im Rahmen der BEG-Förderung haben, steht zusätzlich ein zinsgünstiger KfW-Ergänzungskredit zur Verfügung. Das gilt sowohl für Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, als auch mit vorliegendem Zuwendungsbescheid für weitere BEG-geförderte Einzelmaßnahmen vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie. Der Ergänzungskredit kann dann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z.B. die Hausbank) beantragt werden, der die Abwicklung der Kreditfinanzierung übernimmt.

 

 

Wenig Zeit investieren,
maximal profitieren

 

  • Unabhängiger Fördercheck: Vertrag und Maßnahme werden auf Erfüllen der Fördervoraussetzungen geprüft.
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  • Optimale Förderung: Berechnung der bestmöglichen Förderung aus den aktuell zutreffenden Programmen.

Rund-Um-Paket:
Vom Förderantrag …

 

bequeme Beantragung der staatlichen Fördergelder:
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Energieeffizienz-Experten
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  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Stellen des Förderantrags im KfW-Kundenportal

… bis zur Auszahlung
der Fördergelder

 

problemloser Abruf der Fördergelder nach Heizungseinbau:
  • Erstellen der notwendigen Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Energieeffizienz-Experten
  •  
  • Unterstützung und Hilfe beim eigenständigen Abruf der Fördergelder im KfW-Kundenportal

 

 

 

Haben Sie Fragen zum Fördergeldservice? Oder möchten wissen, wie Sie die Voraussetzungen zur Förderung Ihrer Heizung einhalten? Rufen Sie uns unter der Förder-Hotline an:
werktags von 9 Uhr bis 17 Uhr

Förderhotline: 06190 9263-487

 

Beispielförderung

Der tatsächliche Förderbetrag hängt von vielen Faktoren ab und berechnet sich individuell. Je nach Haus, vorhandener Heizungsanlage, neuer Heiztechnik und Umfang der Heizungsmodernisierung sowie den Kosten, fällt die Förderung unterschiedlich aus.

Die Förderquote bezieht sich auf die förderfähigen Ausgaben, je nach Anzahl der Wohnungen im Gebäude: 1. Wohnung bis zu 30.000 €, 2.bis 6. Wohnung je 15.000 €, ab der 7. Wohnung je 8.000 €.

 

 

 

 

Wärmepumpe

 

  • 30 % Zuschuss für eine Luft-Wärmepumpe
  • 35 % Zuschuss für ein Luft-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel
  • 35 % Zuschuss für eine Erdwärmepumpe, Sole- oder Abwasserwärmepumpe
  • Plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen
  • Plus 30 % (max. 70 %) Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt
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Biomasse (Holz/Pellet)

 

  • 30 % Zuschuss für eine Holz-/Pelletheizung
  • Plus 2.500 € Emissionsminderungszuschlag für Holz-/ Pelletheizungen, die die geforderten Staubemissionswerte einhalten
  • Plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen wenn die neue Holz-/Pelletheizung mit einer Wärmepumpe, Solarthermie oder PV zur Warmwasserbereitung kombiniert wird
  • Plus 30 % (max. 70 %) Einkommens-Bonus für selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt

 

 

 

Anschluss an ein Wärmenetz

 

  • 30 % Zuschuss für den Anschluss an Fernwärme, Nahwärme oder an ein Gebäudenetz
  • Plus 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Eigentümer bei vorzeitigem Austausch bestimmter alter, ineffizienter Heizungen Plus 30 % (max. 70 %) Einkommens-Bonusfür selbstnutzenden Eigentümern, deren durchschnittliches, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 € nicht übersteigt
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